STIFTUNG
Entstehungsgeschichte der ApK Stiftung Mittelfranken
Die Stiftung wurde im Juli 2002 vom „Verein der Angehörigen psychisch Kranker, e.V.“, heute: „Verein Angehöriger und Freunde psychisch Kranker in Mittelfranken e.V.“, mit dem Sitz in Nürnberg, als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts, gegründet. Zu Details der Stiftungsgeschichte siehe: Downloads/Veröffentlichungen – Artikel: Stiftung Angehörige psychisch Kranker – kurzer geschichtlicher Abriss
Vorstände
Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt 4 Jahre. Der Stiftungsvorstand wird von den Vorstands- und Beiratsmitglieder des ApK-Vereins- Nürnberg gewählt. Alle Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus 5-7 Mitgliedern. Sie werden vom Stiftungsvorstand und dem Vorstand des ApK-Vereins-Nürnberg auf die Dauer von 4 Jahren bestellt.
Stiftungsaufsicht
Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Mittelfranken.
In regelmäßigen Zeiträumen ist der Regierung von Mittelfranken eine Vermögensübersicht sowie eine Einnahmen-Überschussrechnung vorzulegen.
Es ist immer besser man kann helfen, als dass man selbst Hilfe braucht“
— Christina Garreis —
Es ist immer besser man kann helfen, als dass man selbst Hilfe braucht“
— Christina Garreis —
UNTERSTÜTZUNG
Wir helfen Ihnen
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von seelisch erkrankten Menschen und ihren Angehörigen
im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung.
Sie helfen uns
SPENDEN
Für Spenden kann die Stiftung Spendenquittungen ausstellen, da es sich um eine gemeinnützige Stiftung handelt. Die Spenden werden zu 100% für den Stiftungszweck verwendet, da alle MitarbeiterInnen ehrenamtlich tätig sind. Nach Eingang von Spenden können zeitnah Spendenquittungen für…
Spendenkonto:
Sparkasse Nürnberg IBAN: DE67 7605 0101 0004 9066 40 BIC: SSKNDE777XXX Verwendungszweck: Spende
Sie helfen uns
ZUSTIFTUNG
Zustiftungen in das Grundstockvermögen der Stiftung sind ebenfalls möglich. Zustiftungen wachsen dem Stiftungsvermögen zu, wenn sie dazu bestimmt sind. Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Ziel des Stiftungsvorstandes ist es, das Grundstockvermögen…
Spendenkonto:
Sparkasse Nürnberg IBAN: DE67 7605 0101 0004 9066 40 BIC: SSKNDE777XXX Verwendungszweck: Zustiftung
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PERSONENGEBUNDENE ZUSTIFTUNG
Gemäß §4 der Stiftungssatzung (siehe Downloads/Satzung) sind auch personengebundene Zustiftungen möglich. Die Erträgnisse einer personengebundenen Zustiftung können z.B. für Kinder Verwendung finden, wenn dies die zustiftende Person der Stiftung anweist. Hier können präzise Anweisungen…
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EINKAUFEN BEI SMILE.AMAZON
Der Onlineeinkauf wird bei vielen Menschen aus unterschiedlichsten Gründen immer beliebter. Mit dem Einkauf über www.smile.amazon.de kann man auch bei amazon einkaufen und hat die gleiche Sortimentsauswahl. Allerdings gehen jeweils 0,5% des Umsatzes an die Stiftung Angehörige psychisch Kranker, wenn…