Die ApK-Stiftung Mittelfranken

Die ApK-Stiftung Mittelfranken

Entstehungsgeschichte der ApK-Stiftung Mittelfranken


Die Stiftung wurde im Juli 2002 vom „Verein der Angehörigen psychisch Kranker, e.V.“, heute: „Verein Angehöriger und Freunde psychisch Kranker in Mittelfranken e.V.“, mit dem Sitz in Nürnberg, als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts, gegründet. Zu Details der Stiftungsgeschichte siehe: Downloads/Veröffentlichungen – Artikel: Stiftung Angehörige psychisch Kranker – kurzer geschichtlicher Abriss

Entstehungsgeschichte der ApK-Stiftung Mittelfranken


Die Stiftung wurde im Juli 2002 vom „Verein der Angehörigen psychisch Kranker, e.V.“, heute: „Verein Angehöriger und Freunde psychisch Kranker in Mittelfranken e.V.“, mit dem Sitz in Nürnberg, als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts, gegründet. Zu Details der Stiftungsgeschichte siehe: Downloads/Veröffentlichungen – Artikel: Stiftung Angehörige psychisch Kranker – kurzer geschichtlicher Abriss

VORSTÄNDE

Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt 4 Jahre. (siehe Downloads/Satzung §7) Der Stiftungsvorstand wird von den Vorstands- und Beiratsmitglieder des ApK-Vereins- Nürnberg gewählt. Alle Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Zum Stiftungsvorstand wurden in der laufenden Periode, bis Herbst 2022, folgende Personen gewählt:

VORSTÄNDE

Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt 4 Jahre. (siehe Downloads/Satzung §7) Der Stiftungsvorstand wird von den Vorstands- und Beiratsmitglieder des ApK-Vereins- Nürnberg gewählt. Alle Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Zum Stiftungsvorstand wurden in der laufenden Periode, bis Herbst 2022, folgende Personen gewählt:

Hartmut Garreis

Vorsitzender

Katharina Weimar

Stellv. Vorsitzende

Reiner Grüttner

Stellv. Vorsitzender

Stiftungsrat


Der Stiftungsrat besteht aus 5-7 Mitgliedern. Sie werden vom Stiftungsvorstand und dem Vorstand des ApK-Vereins-Nürnberg auf die Dauer von 4 Jahren bestellt. (siehe Downloads/Satzung § 11) Alle Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig.

Stiftungsrat


Der Stiftungsrat besteht aus 5-7 Mitgliedern. Sie werden vom Stiftungsvorstand und dem Vorstand des ApK-Vereins-Nürnberg auf die Dauer von 4 Jahren bestellt. (siehe Downloads/Satzung § 11) Alle Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig.

Zum Stiftungsrat wurden für die laufende Periode bis Februar 2024, folgende Personen bestellt:

  • Ralf Bohnert, Leiter d. Krisendienstes Mfr.
  • Willy v. Driessche, Vertreter des ApK-Vereins, Mittelfranken
  • Rosemarie Geier, Vertreterin des ApK-Vereins, Mittelfranken, Nbger. Bürgermedaillen-Inhaberin
  • Michael Groß, Geschäftsführer und  Vorstandsmitglied des Caritasverbands im Landkreis Nürnberger Land
  • Dr. Thomas Kornexl, Notar in Nürnberg
  • Gerhard Stepper, Vertreter des ApK-Vereins Mittelfranken

Zum Stiftungsrat wurden für die laufende Periode, bis Herbst 2022, folgende Personen bestellt:

  • Willy v. Driessche, Vertreter des ApK-Vereins, Mittelfranken
  • Rosemarie Geier, Vertreterin des ApK-Vereins, Mittelfranken
  • Michael Groß, Geschäftsführer und  Vorstandsmitglied des Caritasverbands im Landkreis Nürnberger Land
  • Dr. Thomas Kornexl, Notar in Nürnberg
  • Andreas Seidel, Vertreter des ApK-Vereins, Mittelfranken

Finanzamt


Das Zentral-Finanzamt in Nürnberg stellte der Stiftung regelmäßig einen Freistellungsbescheid aus, da die Stiftung „unmittelbar steuer-begünstigten mildtätigen Zwecken“ dient. Damit ist die Stiftung von der Körperschafts-, Gewerbe- und Kapitalertragssteuer befreit. Der Status der Gemeinnützigkeit ist hierbei ein wichtiges Kriterium für diese steuerliche Befreiung. Dies ermöglicht der Stiftung auch Spendenquittungen auszustellen, die steuerlich angesetzt werden können.

Stiftungsaufsicht


Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Mittelfranken. In regelmäßigen Zeiträumen ist der Regierung von Mittelfranken eine Vermögensübersicht sowie eine Einnahmen-Überschussrechnung vorzulegen. Die bisherigen Überprüfungen durch die Regierung waren durchwegs ohne Beanstandungen.

Finanzamt


Das Zentral-Finanzamt in Nürnberg stellte der Stiftung regelmäßig einen Freistellungsbescheid aus, da die Stiftung „unmittelbar steuer-begünstigten mildtätigen Zwecken“ dient. Damit ist die Stiftung von der Körperschafts-, Gewerbe- und Kapitalertragssteuer befreit. Der Status der Gemeinnützigkeit ist hierbei ein wichtiges Kriterium für diese steuerliche Befreiung. Dies ermöglicht der Stiftung auch Spendenquittungen auszustellen, die steuerlich angesetzt werden können.

Stiftungsaufsicht


Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Mittelfranken. In regelmäßigen Zeiträumen ist der Regierung von Mittelfranken eine Vermögensübersicht sowie eine Einnahmen-Überschussrechnung vorzulegen. Die bisherigen Überprüfungen durch die Regierung waren durchwegs ohne Beanstandungen.