Sie helfen uns.

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Spenden


Für Spenden kann die Stiftung Spendenquittungen ausstellen, da es sich um eine gemeinnützige Stiftung handelt. Die Spenden werden zu 100% für den Stiftungszweck verwendet, da alle MitarbeiterInnen ehrenamtlich tätig sind. Nach Eingang von Spenden können zeitnah Spendenquittungen für die Verwendung gegenüber dem Finanzamt verschickt werden, da es sich um eine gemeinnützige Stiftung handelt. Spenden sind im Rahmen der geltenden Höchstbeträge von der Steuer absetzbar. Spenden können Sie auf folgendes Konto bei der Sparkasse Nürnberg IBAN: DE67 7605 0101 0004 9066 40, Verwendungszweck: Spende

Spenden


Für Spenden kann die Stiftung Spendenquittungen ausstellen, da es sich um eine gemeinnützige Stiftung handelt. Die Spenden werden zu 100% für den Stiftungszweck verwendet, da alle MitarbeiterInnen ehrenamtlich tätig sind. Nach Eingang von Spenden können zeitnah Spendenquittungen für die Verwendung gegenüber dem Finanzamt verschickt werden, da es sich um eine gemeinnützige Stiftung handelt. Spenden sind im Rahmen der geltenden Höchstbeträge von der Steuer absetzbar. Spenden können Sie auf folgendes Konto bei der Sparkasse Nürnberg IBAN: DE67 7605 0101 0004 9066 40, Verwendungszweck: Spende

Zustiftung


Zustiftungen in das Grundstockvermögen der Stiftung sind ebenfalls möglich. Zustiftungen wachsen dem Stiftungsvermögen zu, wenn sie dazu bestimmt sind. Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Ziel des Stiftungsvorstandes ist es, das Grundstockvermögen der Stiftung kontinuierlich zu erhöhen. Die Erträgnisse, z.B. Zinsen, Dividenden aus dem  Grundstockvermögen werden zu 100% für den Stiftungszweck verwendet. Die Erträge sind jedoch stark vom allgemeinen Zinsniveau auf den Kapitalmärkten abhängig.
Zustiften können Sie auf folgendes Konto bei der Sparkasse Nürnberg: DE67 7605 0101 0004 9066 40, Verwendungszweck: Zustiftung

Zustiftung


Zustiftungen in das Grundstockvermögen der Stiftung sind ebenfalls möglich. Zustiftungen wachsen dem Stiftungsvermögen zu, wenn sie dazu bestimmt sind. Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Ziel des Stiftungsvorstandes ist es, das Grundstockvermögen der Stiftung kontinuierlich zu erhöhen. Die Erträgnisse, z.B. Zinsen, Dividenden aus dem  Grundstockvermögen werden zu 100% für den Stiftungszweck verwendet. Die Erträge sind jedoch stark vom allgemeinen Zinsniveau auf den Kapitalmärkten abhängig.
Zustiften können Sie auf folgendes Konto bei der Sparkasse Nürnberg: DE67 7605 0101 0004 9066 40, Verwendungszweck: Zustiftung

Personengebundene Zustiftung


Gemäß §4 der Stiftungssatzung (siehe Downloads/Satzung) sind auch personengebundene Zustiftungen möglich. Die Erträgnisse einer personengebundenen Zustiftung können z.B. für Kinder Verwendung finden, wenn dies die zustiftende Person der Stiftung anweist. Hier können präzise Anweisungen für die Verwendung der Erträgnisse aus der personengebundenen Zustiftungssumme erfolgen.

Auch hier ist die vorherige Beratung und Beurkundung durch einen Notar dringend anzuraten. Auch die Entscheidung ob im Einzelfall eine personengebundene Zustifung oder eher eine Dauertestamentsvollstreckung die bessere Alternative ist, sollte mit einem Notar besprochen werden. In Nürnberg ist sicherlich Herr Notar Dr. T. Kornexl zu empfehlen, der zum Thema Behindertentestament sowohl für Fachleute als auch für Laien bereits zahlreiche Vorträge gehalten und Veröffentlichungen publiziert hat und der seit über 20 Jahren solche Testamente gestaltet sowie beurkundet.

Personengebundene Zustiftung


Gemäß §4 der Stiftungssatzung (siehe Downloads/Satzung) sind auch personengebundene Zustiftungen möglich. Die Erträgnisse einer personengebundenen Zustiftung können z.B. für Kinder Verwendung finden, wenn dies die zustiftende Person der Stiftung anweist. Hier können präzise Anweisungen für die Verwendung der Erträgnisse aus der personengebundenen Zustiftungssumme erfolgen.

Auch hier ist die vorherige Beratung und Beurkundung durch einen Notar dringend anzuraten. Auch die Entscheidung ob im Einzelfall eine personengebundene Zustifung oder eher eine Dauertestamentsvollstreckung die bessere Alternative ist, sollte mit einem Notar besprochen werden. In Nürnberg ist sicherlich Herr Notar Dr. T. Kornexl zu empfehlen, der zum Thema Behindertentestament sowohl für Fachleute als auch für Laien bereits zahlreiche Vorträge gehalten und Veröffentlichungen publiziert hat und der seit über 20 Jahren solche Testamente gestaltet sowie beurkundet.

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Der Onlineeinkauf wird bei vielen Menschen aus unterschiedlichsten Gründen  immer beliebter. Mit dem Einkauf über www.smile.amazon.de kann man auch bei amazon einkaufen und hat die gleiche Sortimentsauswahl.  Allerdings gehen jeweils 0,5% des Umsatzes an die Stiftung Angehörige psychisch Kranker, wenn man diese vor dem Kauf auswählt. Wie das genau funktioniert kann man in einem Artikel nachlesen. Dieser findet sich unter: Downloads/Veröffentlichungen:  „Beim Online-Einkauf der Stiftung Angehörige psychisch Kranker helfen