Wir helfen Ihnen

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ZWECK

Wir helfen Ihnen

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von seelisch erkrankten Menschen und ihren Angehörigen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung.

ZWECK

Wir helfen Ihnen

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von seelisch erkrankten Menschen und ihren Angehörigen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung.

  • Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Unterstützung bei Erholungs- und Freizeitaktivitäten
  • Förderung von Selbsthilfegruppen seelisch Erkrankter und ihrer Angehörigen, insbesondere des ApK-Vereins, Nürnberg
  • Finanzielle Unterstützung zur Anschaffung von notwendigen Haushaltsgegenständen
  • Finanzielle Unterstützung zur Bezahlung von Umzugskosten
  • Finanzielle Unterstützung für notwendige Bekleidung
  • Zeitlich befristete finanzielle Unterstützung bei Ratenzahlungen für einen Kredit
  • Zeitlich befristete Bezahlung von Nachhilfeunterricht für ein Schulkind

Siehe auch unter: „Downloads/Veröffentlichungen“- Artikel: Stiftung Angehörige psychisch Kranker hilft!

  • Antragsformular ausfüllen (siehe Downloads/Antrag für eine Fördermaßnahme …)
  • Aktuelle Atteste zur psychischen Erkrankung
  • Nachweis über Bedürftigkeit (Grundsicherung)
  • Nachweis über die aktuelle Einkommenssituation (Gesamteinkommen der im Haushalt lebenden Personen, Gehaltszettel, Wohngeldnachweise, …)
  • Nachweis über die Wohnsituation (Höhe der Miete, eventuell Wohngeld …)
  • Nachweis über zweckgemäße Verwendung der Unterstützungszahlung (z.B. Rechnungskopien nachher zusenden)
  • Wohnort in Bayern
  • Angabe einer Kontoverbindung
  • Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Unterstützung bei Erholungs- und Freizeitaktivitäten
  • Förderung von Selbsthilfegruppen seelisch Erkrankter und ihrer Angehörigen, insbesondere des ApK-Vereins, Nürnberg
  • Finanzielle Unterstützung zur Anschaffung von notwendigen Haushaltsgegenständen
  • Finanzielle Unterstützung zur Bezahlung von Umzugskosten
  • Finanzielle Unterstützung für notwendige Bekleidung
  • Zeitlich befristete finanzielle Unterstützung bei Ratenzahlungen für einen Kredit
  • Zeitlich befristete Bezahlung von Nachhilfeunterricht für ein Schulkind

Siehe auch unter: „Downloads/Veröffentlichungen“- Artikel: Stiftung Angehörige psychisch Kranker hilft!

  • Antragsformular ausfüllen (siehe Downloads/Antrag für eine Fördermaßnahme …)
  • Aktuelle Atteste zur psychischen Erkrankung
  • Nachweis über Bedürftigkeit (Grundsicherung)
  • Nachweis über die aktuelle Einkommenssituation (Gesamteinkommen der im Haushalt lebenden Personen, Gehaltszettel, Wohngeldnachweise, …)
  • Nachweis über die Wohnsituation (Höhe der Miete, eventuell Wohngeld …)
  • Nachweis über zweckgemäße Verwendung der Unterstützungszahlung (z.B. Rechnungskopien nachher zusenden)
  • Wohnort in Bayern
  • Angabe einer Kontoverbindung

Dauertestamentsvollstreckung


Sollten Sie in Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis keine geeignete Person zur Nachlassverwaltung haben, z.B. für Ihr psychisch erkranktes Kind, können Sie in einem Testament die Stiftung als Dauertestamentsvollstrecker einsetzen. Sie können dem Testamentsvollstrecker in ihrem Testament verbindliche Anweisungen geben, an die sich der Testamentsvollstrecker zu halten hat. Dem Testamentsvollstrecker steht eine angemessene Vergütung zu. Hier hält sich die Stiftung an die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers. Aufgrund der Größe der Stiftung sowie der ehrenamtlichen Leitung ist nur eine begrenzte Übernahme von Dauertestamentsvollstreckungen möglich. Nehmen Sie diesbezüglich bitte Kontakt mit der Stiftung auf.

Für die Errichtung eines solchen Testaments mit einer Dauertestamentsvollstreckung durch die Stiftung sollte unbedingt eine Beratung und Beurkundung durch einen Notar erfolgen. In Nürnberg ist sicherlich Herr Notar Dr. T. Kornexl zu empfehlen, der zum Thema Behinderten­testament sowohl für Fachleute als auch für Laien bereits zahlreiche Vorträge gehalten und Veröffentlichungen publiziert hat und der seit über 20 Jahren solche Testamente gestaltet sowie beurkundet.

Siehe auch unter: Downloads/Veröffentlichungen – Artikel: Die ApK-Stiftung als Dauertestamentsvollstrecker

Dauertestaments-vollstreckung


Sollten Sie in Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis keine geeignete Person zur Nachlassverwaltung haben, z.B. für Ihr psychisch erkranktes Kind, können Sie in einem Testament die Stiftung als Dauertestamentsvollstrecker einsetzen. Sie können dem Testamentsvollstrecker in ihrem Testament verbindliche Anweisungen geben, an die sich der Testamentsvollstrecker zu halten hat. Dem Testamentsvollstrecker steht eine angemessene Vergütung zu. Hier hält sich die Stiftung an die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers. Aufgrund der Größe der Stiftung sowie der ehrenamtlichen Leitung ist nur eine begrenzte Übernahme von Dauertestamentsvollstreckungen möglich. Nehmen Sie diesbezüglich bitte Kontakt mit der Stiftung auf.

Für die Errichtung eines solchen Testaments mit einer Dauertestamentsvollstreckung durch die Stiftung sollte unbedingt eine Beratung und Beurkundung durch einen Notar erfolgen. In Nürnberg ist sicherlich Herr Notar Dr. T. Kornexl zu empfehlen, der zum Thema Behinderten­testament sowohl für Fachleute als auch für Laien bereits zahlreiche Vorträge gehalten und Veröffentlichungen publiziert hat und der seit über 20 Jahren solche Testamente gestaltet sowie beurkundet.

Siehe auch unter: Downloads/Veröffentlichungen – Artikel: Die ApK-Stiftung als Dauertestamentsvollstrecker