02.06.2021

Stiftung Angehörige psychisch Kranker hilft!

„Ich bin überwältigt und freue mich so sehr. Noch nie hat jemand mich und mein Leben, sowie meine Not gesehen. Ich weiß gar nicht was ich zu so viel Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft sagen soll. Sie helfen mir so unglaublich weiter. Vielen Dank dafür!!!! Ich würde mich sehr gerne bei Ihnen persönlich bedanken, aber durch Corona ist das leider nicht möglich.
Danke dass Sie mich unterstützen und die Teilbeträge jeden Monat sichern mir mein Überleben. Gerne nehme ich das Angebot und Ihre Hilfe an. Auch für Ihre klaren und freundlichen Worte möchte ich mich bedanken. Die Tipps und Ratschläge kann ich gut gebrauchen und werde diese umsetzen. Die Schuldnerberatung ist eine sehr gute Idee und danke für die Adresse. Mit freundlichen Grüßen“

Dieses Dankschreiben erhielt Hartmut Garreis, Vorsitzender o.g. Stiftung, am Anfang dieses Jahres (2021). Vorausgegangen war ein Antrag eines psychisch erkrankten Menschen an die Stiftung, der dann durch den Vergabeausschuss positiv beschieden werden konnte.

Während des Jahres erreichen die Stiftung zahlreiche Anträge, teilweise aus ganz Deutschland. Die Stiftung unterstützt jedoch in erster Linie AntragstellerInnen aus Bayern und hier speziell Franken. Mit ihrem Sitz in Nürnberg, in der Hessestraße 10, ist sie eng verbunden mit dem Verein Angehöriger und Freunde psychisch Kranker in Mittelfranken, Vorsitzende I. Geier, aus dem die Stiftung 2002 hervorging sowie dem Krisendienst Mittelfranken unter der Leitung von R. Bohnert.

Seit Bestehen der Stiftung im Jahre 2002 konnte diese ca. 60.000€ an bedürftige psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige ausschütten. Zwar erlaubt die Größe der Stiftung in der Regel lediglich eine Unterstützung pro Antrag zwischen 100€ und 400€, doch zeigt das obige Dankschreiben, dass auch mit relativ kleinen Beträgen Bedürftigen nachhaltig geholfen werden kann.

Mit welchen Anliegen wenden sich psychisch erkrankte Menschen bzw. deren Angehörige an die Stiftung? Hier einige Beispiele:

Eine psychisch Erkrankte aus der Region beantragt eine Unterstützung für Umzugskosten (Regale, Vorhänge, Wandfarben) in Höhe von 200€, da Ihr Mietverhältnis gekündigt wurde. Sie bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit und leidet an einer bipolaren Störung. Sie ist schwerbehindert. Die entsprechenden aktuellen Atteste sowie eine Bescheinigung über das monatliche Renteneinkommen lagen vor. Auch lag dem Antrag ein Schreiben einer sozialpädagogischen Einrichtung bei, das weitere Informationen zur Antragstellerin beinhaltete. Der Vergabeausschuss der Stiftung, dem neben dem Vorsitzenden noch weitere vier Personen angehören, hat diesem Antrag stattgegeben und die beantragten 200€ überwiesen. Wichtig für die Stiftung ist nach einer Überweisung des Geldbetrages auch, dass das Geld tatsächlich für den beantragten Zweck ausgegeben wird. In diesem Fall erhielt die Stiftung nach ca. einer Woche die entsprechenden Rechnungskopien. Häufig gehen Anträge für Einzelpersonen bei der Stiftung auch über SozialpädagogInnen einschlägiger Einrichtungen, wie z.B. der arbewe oder von Institutsambulanzen ein.

So erhielt die Stiftung einen Antrag für eine Familie aus der Region, in der sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann psychisch und körperlich erkrankt sind. Gewünscht wurde Kleidung im Wert von 400€ für die 11jährige Tochter, diedamals einen Wachstumsschub erlebte. Es bestand keine Berechtigung für eine einmalige Unterstützungszahlung durch den Bezirk für Kleidung, da die Familie Rente bezog und nicht grundsicherungsberechtigt war. Die Stiftung unterstützte die Familie mit 250€.

Zwar ist die Beantragung von Unterstützungsmaßnahmen für psychisch Erkrankte und deren Angehörige durch Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen keine Voraussetzung, doch bieten diese Anträge der Stiftung eine zusätzliche seriöse Sicherheit.

Der außergewöhnlichste Antrag, auch in seiner Höhe, ging 2019 der Stiftung zu. Die Antragstellerin beantragte die Unterstützung für die Anschaffung eines Assistenzhundes. Die Anschaffung und Ausbildung des Hundes wurde von der Antragstellerin auf 18.000€ beziffert. Die Antragstellerin wies nach, dass sie durch andere Geldgeber bereits Zusagen in Höhe von 11.500€ erhalten hat. Nach Prüfung der Unterlagen und Beratung im Vergabeausschuss der Stiftung, wurden 250€ als Unterstützung bewilligt. Das Geld sollte jedoch erst zur Auszahlung gelangen, wenn die Antragstellerin nachweisen konnte, dass die Gesamtfinanzierung in Höhe von 18.000€, gesichert sei. Die Mitglieder des Vergabeausschusses staunten nicht schlecht, als die Antragstellerin einige Wochen später mitteilte, dass sie die Unterstützung der Stiftung nicht mehr benötige, da sie nun Zusagen über die ganze Gesamtsumme vorliegen habe.

Ein Antrag bleibt mir bis heute in Erinnerung. Der Verein Schlupfwinkel, eine Jugendhilfeeinrichtung in Nürnberg, stellte vor etlichen Jahren einen Antrag an die Stiftung. Eine junge Schülerin, deren Eltern beide psychisch erkrankt waren, zeigte einen starken Leistungsabfall in der Schule. Es wurde darum gebeten, diesem Mädchen für einen gewissen Zeitraum Nachhilfeunterricht über die Stiftung zu finanzieren. Diesem Antrag wurde durch die Stiftung stattgegeben. Nach ca. zwei Monaten erhielt die Stiftung eine liebe Postkarte der Schülerin, in der sie sich für die Unterstützung der Stiftung herzlichst bedankte.

Solche Dankschreiben, die auch von anderen Begünstigten der Stiftung immer wieder zugesandt werden, zeigen den MitarbeiterInnen die Bedeutung ihrer Arbeit und sind ein zusätzlicher Antrieb für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Stiftung. Das waren nur einige exemplarische Beispiele für Anträge, die die Stiftung bisher erreichten. Sicherlich kann die Stiftung nicht immer in der beantragten finanziellen Höhe helfen, doch zeigen die Rückmeldungen, dass auch relativ kleine Unterstützungszahlungen für viele AntragstellerInnen eine große Hilfe darstellen können.

H. Garreis (2021)