Die ApK-Stiftung Mittelfranken
Die ApK-Stiftung Mittelfranken
Entstehungsgeschichte der ApK-Stiftung Mittelfranken
Die Stiftung wurde im Juli 2002 vom „Verein der Angehörigen psychisch Kranker, e.V.“, heute: „Verein Angehöriger und Freunde psychisch Kranker in Mittelfranken e.V.“, mit dem Sitz in Nürnberg, als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts, gegründet. Zu Details der Stiftungsgeschichte siehe: Downloads/Veröffentlichungen – Artikel: Stiftung Angehörige psychisch Kranker – kurzer geschichtlicher Abriss
Entstehungsgeschichte der ApK-Stiftung Mittelfranken
Die Stiftung wurde im Juli 2002 vom „Verein der Angehörigen psychisch Kranker, e.V.“, heute: „Verein Angehöriger und Freunde psychisch Kranker in Mittelfranken e.V.“, mit dem Sitz in Nürnberg, als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts, gegründet. Zu Details der Stiftungsgeschichte siehe: Downloads/Veröffentlichungen – Artikel: Stiftung Angehörige psychisch Kranker – kurzer geschichtlicher Abriss
VORSTÄNDE
Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt 4 Jahre. (siehe Downloads/Satzung §7) Der Stiftungsvorstand wird von den Vorstands- und Beiratsmitglieder des ApK-Vereins- Nürnberg gewählt. Alle Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Zum Stiftungsvorstand wurden in der laufenden Periode, bis Herbst 2022, folgende Personen gewählt:
VORSTÄNDE
Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt 4 Jahre. (siehe Downloads/Satzung §7) Der Stiftungsvorstand wird von den Vorstands- und Beiratsmitglieder des ApK-Vereins- Nürnberg gewählt. Alle Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Zum Stiftungsvorstand wurden in der laufenden Periode, bis Herbst 2022, folgende Personen gewählt:
Hartmut Garreis
Vorsitzender
Katharina Weimar
Stellv. Vorsitzende
Reiner Grüttner
Stellv. Vorsitzender
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus 5-7 Mitgliedern. Sie werden vom Stiftungsvorstand und dem Vorstand des ApK-Vereins-Nürnberg auf die Dauer von 4 Jahren bestellt. (siehe Downloads/Satzung § 11) Alle Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus 5-7 Mitgliedern. Sie werden vom Stiftungsvorstand und dem Vorstand des ApK-Vereins-Nürnberg auf die Dauer von 4 Jahren bestellt. (siehe Downloads/Satzung § 11) Alle Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig.
Zum Stiftungsrat wurden für die laufende Periode bis Februar 2024, folgende Personen bestellt:
- Ralf Bohnert, Leiter d. Krisendienstes Mfr.
- Willy v. Driessche, Vertreter des ApK-Vereins, Mittelfranken
- Rosemarie Geier, Vertreterin des ApK-Vereins, Mittelfranken, Nbger. Bürgermedaillen-Inhaberin
- Michael Groß, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Caritasverbands im Landkreis Nürnberger Land
- Dr. Thomas Kornexl, Notar in Nürnberg
- Gerhard Stepper, Vertreter des ApK-Vereins Mittelfranken
Zum Stiftungsrat wurden für die laufende Periode, bis Herbst 2022, folgende Personen bestellt:
- Willy v. Driessche, Vertreter des ApK-Vereins, Mittelfranken
- Rosemarie Geier, Vertreterin des ApK-Vereins, Mittelfranken
- Michael Groß, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Caritasverbands im Landkreis Nürnberger Land
- Dr. Thomas Kornexl, Notar in Nürnberg
- Andreas Seidel, Vertreter des ApK-Vereins, Mittelfranken
Finanzamt
Das Zentral-Finanzamt in Nürnberg stellte der Stiftung regelmäßig einen Freistellungsbescheid aus, da die Stiftung „unmittelbar steuer-begünstigten mildtätigen Zwecken“ dient. Damit ist die Stiftung von der Körperschafts-, Gewerbe- und Kapitalertragssteuer befreit. Der Status der Gemeinnützigkeit ist hierbei ein wichtiges Kriterium für diese steuerliche Befreiung. Dies ermöglicht der Stiftung auch Spendenquittungen auszustellen, die steuerlich angesetzt werden können.
Stiftungsaufsicht
Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Mittelfranken. In regelmäßigen Zeiträumen ist der Regierung von Mittelfranken eine Vermögensübersicht sowie eine Einnahmen-Überschussrechnung vorzulegen. Die bisherigen Überprüfungen durch die Regierung waren durchwegs ohne Beanstandungen.
Finanzamt
Das Zentral-Finanzamt in Nürnberg stellte der Stiftung regelmäßig einen Freistellungsbescheid aus, da die Stiftung „unmittelbar steuer-begünstigten mildtätigen Zwecken“ dient. Damit ist die Stiftung von der Körperschafts-, Gewerbe- und Kapitalertragssteuer befreit. Der Status der Gemeinnützigkeit ist hierbei ein wichtiges Kriterium für diese steuerliche Befreiung. Dies ermöglicht der Stiftung auch Spendenquittungen auszustellen, die steuerlich angesetzt werden können.
Stiftungsaufsicht
Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Mittelfranken. In regelmäßigen Zeiträumen ist der Regierung von Mittelfranken eine Vermögensübersicht sowie eine Einnahmen-Überschussrechnung vorzulegen. Die bisherigen Überprüfungen durch die Regierung waren durchwegs ohne Beanstandungen.