Stiftung Angehörige psychisch Kranker hilft!

02.06.2021

Stiftung Angehörige psychisch Kranker hilft!

„Ich bin überwältigt und freue mich so sehr. Noch nie hat jemand mich und mein Leben, sowie meine Not gesehen. Ich weiß gar nicht was ich zu so viel Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft sagen soll. Sie helfen mir so unglaublich weiter. Vielen Dank dafür!!!! Ich würde mich sehr gerne bei Ihnen persönlich bedanken, aber durch Corona ist das leider nicht möglich.
Danke dass Sie mich unterstützen und die Teilbeträge jeden Monat sichern mir mein Überleben. Gerne nehme ich das Angebot und Ihre Hilfe an. Auch für Ihre klaren und freundlichen Worte möchte ich mich bedanken. Die Tipps und Ratschläge kann ich gut gebrauchen und werde diese umsetzen. Die Schuldnerberatung ist eine sehr gute Idee und danke für die Adresse. Mit freundlichen Grüßen“

Dieses Dankschreiben erhielt Hartmut Garreis, Vorsitzender o.g. Stiftung, am Anfang dieses Jahres (2021). Vorausgegangen war ein Antrag eines psychisch erkrankten Menschen an die Stiftung, der dann durch den Vergabeausschuss positiv beschieden werden konnte.

Während des Jahres erreichen die Stiftung zahlreiche Anträge, teilweise aus ganz Deutschland. Die Stiftung unterstützt jedoch in erster Linie AntragstellerInnen aus Bayern und hier speziell Franken. Mit ihrem Sitz in Nürnberg, in der Hessestraße 10, ist sie eng verbunden mit dem Verein Angehöriger und Freunde psychisch Kranker in Mittelfranken, Vorsitzende I. Geier, aus dem die Stiftung 2002 hervorging sowie dem Krisendienst Mittelfranken unter der Leitung von R. Bohnert.

Seit Bestehen der Stiftung im Jahre 2002 konnte diese ca. 60.000€ an bedürftige psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige ausschütten. Zwar erlaubt die Größe der Stiftung in der Regel lediglich eine Unterstützung pro Antrag zwischen 100€ und 400€, doch zeigt das obige Dankschreiben, dass auch mit relativ kleinen Beträgen Bedürftigen nachhaltig geholfen werden kann.

Mit welchen Anliegen wenden sich psychisch erkrankte Menschen bzw. deren Angehörige an die Stiftung? Hier einige Beispiele:

Eine psychisch Erkrankte aus der Region beantragt eine Unterstützung für Umzugskosten (Regale, Vorhänge, Wandfarben) in Höhe von 200€, da Ihr Mietverhältnis gekündigt wurde. Sie bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit und leidet an einer bipolaren Störung. Sie ist schwerbehindert. Die entsprechenden aktuellen Atteste sowie eine Bescheinigung über das monatliche Renteneinkommen lagen vor. Auch lag dem Antrag ein Schreiben einer sozialpädagogischen Einrichtung bei, das weitere Informationen zur Antragstellerin beinhaltete. Der Vergabeausschuss der Stiftung, dem neben dem Vorsitzenden noch weitere vier Personen angehören, hat diesem Antrag stattgegeben und die beantragten 200€ überwiesen. Wichtig für die Stiftung ist nach einer Überweisung des Geldbetrages auch, dass das Geld tatsächlich für den beantragten Zweck ausgegeben wird. In diesem Fall erhielt die Stiftung nach ca. einer Woche die entsprechenden Rechnungskopien. Häufig gehen Anträge für Einzelpersonen bei der Stiftung auch über SozialpädagogInnen einschlägiger Einrichtungen, wie z.B. der arbewe oder von Institutsambulanzen ein.

So erhielt die Stiftung einen Antrag für eine Familie aus der Region, in der sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann psychisch und körperlich erkrankt sind. Gewünscht wurde Kleidung im Wert von 400€ für die 11jährige Tochter, diedamals einen Wachstumsschub erlebte. Es bestand keine Berechtigung für eine einmalige Unterstützungszahlung durch den Bezirk für Kleidung, da die Familie Rente bezog und nicht grundsicherungsberechtigt war. Die Stiftung unterstützte die Familie mit 250€.

Zwar ist die Beantragung von Unterstützungsmaßnahmen für psychisch Erkrankte und deren Angehörige durch Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen keine Voraussetzung, doch bieten diese Anträge der Stiftung eine zusätzliche seriöse Sicherheit.

Der außergewöhnlichste Antrag, auch in seiner Höhe, ging 2019 der Stiftung zu. Die Antragstellerin beantragte die Unterstützung für die Anschaffung eines Assistenzhundes. Die Anschaffung und Ausbildung des Hundes wurde von der Antragstellerin auf 18.000€ beziffert. Die Antragstellerin wies nach, dass sie durch andere Geldgeber bereits Zusagen in Höhe von 11.500€ erhalten hat. Nach Prüfung der Unterlagen und Beratung im Vergabeausschuss der Stiftung, wurden 250€ als Unterstützung bewilligt. Das Geld sollte jedoch erst zur Auszahlung gelangen, wenn die Antragstellerin nachweisen konnte, dass die Gesamtfinanzierung in Höhe von 18.000€, gesichert sei. Die Mitglieder des Vergabeausschusses staunten nicht schlecht, als die Antragstellerin einige Wochen später mitteilte, dass sie die Unterstützung der Stiftung nicht mehr benötige, da sie nun Zusagen über die ganze Gesamtsumme vorliegen habe.

Ein Antrag bleibt mir bis heute in Erinnerung. Der Verein Schlupfwinkel, eine Jugendhilfeeinrichtung in Nürnberg, stellte vor etlichen Jahren einen Antrag an die Stiftung. Eine junge Schülerin, deren Eltern beide psychisch erkrankt waren, zeigte einen starken Leistungsabfall in der Schule. Es wurde darum gebeten, diesem Mädchen für einen gewissen Zeitraum Nachhilfeunterricht über die Stiftung zu finanzieren. Diesem Antrag wurde durch die Stiftung stattgegeben. Nach ca. zwei Monaten erhielt die Stiftung eine liebe Postkarte der Schülerin, in der sie sich für die Unterstützung der Stiftung herzlichst bedankte.

Solche Dankschreiben, die auch von anderen Begünstigten der Stiftung immer wieder zugesandt werden, zeigen den MitarbeiterInnen die Bedeutung ihrer Arbeit und sind ein zusätzlicher Antrieb für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Stiftung. Das waren nur einige exemplarische Beispiele für Anträge, die die Stiftung bisher erreichten. Sicherlich kann die Stiftung nicht immer in der beantragten finanziellen Höhe helfen, doch zeigen die Rückmeldungen, dass auch relativ kleine Unterstützungszahlungen für viele AntragstellerInnen eine große Hilfe darstellen können.

H. Garreis (2021)


Die ApK-Stiftung als Dauertestamentsvollstrecker

02.06.2021

Die ApK-Stiftung als Dauertestamentsvollstrecker

Schon seit etlichen Jahren übernimmt die Stiftung auch die Aufgabe einer Dauertestamentsvollstreckung. Wie kommt sie dazu? Der Vater einer psychisch erkranken Tochter verstarb 2016 in Nürnberg. Die Tochter war zu diesem Zeitpunkt 49 Jahre alt. Bis heute lebt und arbeitet sie in einer beschützenden Einrichtung in der Region. Vor seinem Tod war der Vater in Nürnberg bei einem Notar und hatte in seinem Testament die Stiftung als Testamentsvollstrecker eingesetzt.

Aufgrund der Erkrankung der Tochter ist der Vater davon ausgegangen, dass seine Tochter nicht in der Lage sein wird ihren Lebensunterhalt nachhaltig und vollständig durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Ziel der Dauertestamentsvollstreckung durch die Stiftung ist es deshalb, ihr aus Mitteln des Nachlasses dauerhaft einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen, der über das Niveau einer staatlichen Grundversorgung, insbesondere der Sozialhilfe, hinausgeht.

Dabei wurden in dem Testament der Stiftung Anweisungen zur Mittelverwendung gegeben, an die sich der Testamentsvollstrecker zu halten hat. So sind z.B. Geschenke zum Geburtstag, Namenstag und kirchlichen Feiertagen möglich. Auch Zuwendungen, die die individuellen Interessen der Tochter, z.B. Hobbies, betreffen, können finanziert werden. Auch für Zahnund Krankenbehandlungen, soweit kein Anspruch gegenüber der Krankenkasse besteht, können durch den Nachlass finanziell unterstützt werden. Die Wünsche der Tochter, so die Anweisung für den Testamentsvolltrecker, sind dabei soweit diese möglich und sinnvoll sind, zu berücksichtigen.

Der Stiftung als Testamentsvollstrecker steht lt. Testament eine angemessene Vergütung zu. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung von Testamentsvollstreckern. Auch dies wurde in diesem Testament durch den Vater festgelegt. Bei der Höhe des zu verwaltenden Erbes kann die Stiftung 24% vom Vermögen als Vergütung vereinnahmen. Die Vergütung für die ehrenamtliche Arbeit wird in voller Höhe der Stiftung gutgeschrieben und ist dadurch angesichts der geringen Zinsen, die man zurzeit für Geldanlagen erhält, eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle für die Stiftung.

Dieses Geld dient dann wiederum dazu psychisch erkrankten Menschen, die sich mit einem Antrag an die Stiftung wenden, zu helfen. So hilft dieser Vater mit dem Testament zwei Mal! Einmal seiner Tochter und zum anderen psychisch Erkrankten in der Region, die durch die Stiftung Unterstützungszahlungen erhalten. Die Stiftung kümmert sich in erster Linie um das finanzielle Erbe des Vaters und verwaltet dies für die Tochter. So sind Kontakte mit der Bank, z.B. wegen neuer Geldanlagen notwendig. Gegenüber dem Finanzamt muss z.B. darauf geachtet werden, dass die Tochter einen Freistellungsbescheid für Zinserträge erhält, damit sie keine Kaptalertragssteuer zahlen muss. Auch muss die Stiftung gegenüber dem zuständigen Amtsgericht, jedes Jahr, einen Rechenschaftsbericht abgeben. Dadurch findet eine Kontrolle der Arbeit des Testamentsvollstreckers durch ein Gericht statt.

Allerdings übt das Amtsgericht diese Kontrolltätigkeit nicht kostenlos aus. Die Gebühren, in diesem Fall in Höhe von rund 200,00€, werden aus dem Vermögen beglichen. Neben der Stiftung als Dauertestamentsvollstrecker wird die Tochter auch von einer gesetzlichen Betreuerin, die sie regelmäßig besucht, „bemuttert“. Bei ihr kommen alle Fragen und Probleme des Lebensalltages zur Sprache, die der Tochter auf dem Herzen liegen. Auch Mitglieder des Stiftungsvorstandes haben vor Corona die Tochter, zusammen mit der Betreuerin, in Ihrer Einrichtung besucht. Zwischen der Stiftung und der Betreuerin besteht ein sehr guter Kontakt. Regelmäßig tauschen sich die Stiftungsvorstände und die Betreuerin im Mailkontakt bzw. per Telefon aus und besprechen anstehende Fragen zur betreuten Person.

Dieser Kontakt ist auf beiden Seiten durch eine lebensförderliche Intention für die Tochter geprägt. Gerne ist der Vorsitzende der Stiftung bereit, im persönlichen Gespräch, weitere Fragen zur Dauertestamentsvollstreckung zu beantworten. Allerdings will ich schon an dieser Stelle darauf hinweisen, dass für die Erstellung eines solchen Testaments, in dem eine Dauertestamentsvollstreckung festgelegt wird, dringend der Rat eines Notars einzuholen ist. In Nürnberg ist Herr Notar Dr. T. Kornexl, der zum Thema Behindertentestament sowohl für Fachleute als auch für Laien bereits zahlreiche Vorträge gehalten und Veröffentlichungen vorgenommen hat und seit über 20 Jahren solche Testamente gestaltet sowie beurkundet, sicherlich zu empfehlen.

 

Hartmut Garreis (2021)


Stiftung Angehörige psychisch Kranker – kurzer geschichtlicher Abriss

02.06.2021

Stiftung Angehörige psychisch Kranker – kurzer geschichtlicher Abriss

Am 08. August 2002 unterzeichnete der Regierungspräsident von Mittelfranken, Karl Inhofer, die Genehmigungsurkunde: „Zur Entstehung der von dem Verein der Angehörigen psychisch Kranker e.V. … errichteten: „Stiftung Angehörige psychisch Kranker“ mit dem Sitz in Nürnberg“.

Die Stiftung ist also in erster Linie ein Kind des Vereins der Angehörigen psychisch Kranker, der schon seit 1993 besteht und heute als „Verein Angehöriger und Freunde psychisch Kranker in Mittelfranken e.V.“ firmiert.

Bereits am 28. März 1996 waren die Herren Dehner, Garreis und Rudy zur Information und einem Gedankenaustausch beim Stiftungsverwalter der Stadt Nürnberg.

Eine wesentliche finanzielle Unterstützung erfuhr der Verein in den Jahren 1994-2000 durch die Zuweisungen von gerichtlichen Bußgeldern. Das Vereinsvermögen vermehrte sich dadurch von Jahr zu Jahr. Am 31.12.1999 betrug das Gesamtvermögen bereits 51.433,01 DM.

Bedeutend für die Entwicklung der Stiftung waren auch  Zuwendungen aus zwei Benefizkonzerten der Staatsphilharmonie Nürnberg. Das erste Konzert für die Stiftung fand aufgrund der Vermittlung von Frau Rosemarie Geier und Frau Rosemarie Helgeth, im Jahr 2007, statt. Das zweite Konzert für die Stiftung war am 5.1.2010,  aufgrund einer Vermittlung von Frau Rosemarie Geier.

Das Zentralfinanzamt in Nürnberg wurde auf die relativ hohe Vereinssumme für einen steuerbegünstigten Verein aufmerksam und verlangte diesbezüglich ein Gespräch. Die Gedanken an eine Stiftungsgründung wurden aufgrund dieses Gespräches wieder mehr in den Vordergrund gerückt. Dr. Hans Glöckel mit Unterstützung von Willy van Driessche trieben diese Idee weiter voran.

Vor allem ist die Stiftungsgründung jedoch der engagierten Vorstandsarbeit des damaligen Vereinsvorsitzenden Günter Thielemann und seinen engagierten Vorstandskollegen und -kolleginnen sowie den Beiräten zu verdanken. Vor allem aber auch der großen Spendenbereitschaft vieler Vereinsmitglieder, die es ermöglichten, dass die Gründungssumme von 50.000 € die zur Gründung einer Stiftung damals Voraussetzung war, erreicht werden konnte. Ohne diese große Spendenbereitschaft der Vereinsmitglieder wäre dieser finanzielle Kraftakt nicht möglich gewesen.

Aus den jährlich eingehenden Spenden der Vereinsmitglieder und den Zinserträgen des Grundstockvermögens sowie der Entlohnung für eine Dauertestamentsvollstreckung, leistete die Stiftung nunmehr seit fast 20 Jahren Hilfen für seelisch Erkrankte und ihre Angehörigen im Umfang von über 60.000 €. Das Grundstockvermögen hat sich unterdessen mehr als verdoppelt. Ein Vergabeausschuss entscheidet über die Höhe und die Zuteilung der finanziellen Hilfen. Aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank wurden die Zinserträge jedoch stetig geringer und die anderen Einnahmequellen der Stiftung daher immer bedeutender.

Zusammen mit dem Vorstand Hartmut Garreis ist vor allem der tatkräftige Einsatz von Willy v. Driessche, der lange Jahre als Geschäftsführer tätig war, hervorzuheben. Ohne Willy v. Driessche stünde die Stiftung nicht dort wo sie steht!  Auch die tatkräftige Hilfe von Klaus Rudy, als weiteren Stellvertreter in der Vorstandschaft war von großer Bedeutung für die positive Entwicklung der Stiftung. Die engagierte Mitarbeit von Heiner Dehner, zunächst als Beirat und von 2016 – 2018 interimsweise auch als Vorsitzender der Stiftung, hat den erfreulichen Werdegang der Stiftung ebenfalls ermöglicht.

Was wäre jedoch eine Stiftungsvorstandschaft ohne die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Stiftungs(bei)räten, die mit ihren vielfältigen Spezialwissen bzw. Beziehungen die Vorstandschaft aktiv unterstützen. Männer und Frauen der ersten Stunde waren in der Stiftung Angehörige psychisch Kranker: Gerd Lohwasser (ehem. Bürgermeister der Stadt Erlangen und ehem. Bezirkstagspräsident), Richard Bartsch (ehem. Bezirkstagspräsident), Hermann Imhof (ehem. MdL), Christine Stahl (ehem. MdL), Heiner Dehner (ehem. Psychiatriekoordinator der Stadt Nürnberg) sowie Günter Thielemann, Walter Ruttenstein sowie Michael Schmeißer , die unterdessen aus Altersgründen aus dem Beirat ausgeschieden bzw. schon verstorben sind.

Andere, die schon lange dabei sind, halten der Stiftung weiterhin die Treue: Horst Schmidbauer (ehem. MdB), Michael Groß (Geschäftsführer und  Vorstandsmitglied des Caritasverbands im Landkreis Nürnberger Land) und die Vereinsmitglieder Rosemarie Geier und Willy v. Driessche.  Auch Thomas Kornexl, Notar in Nürnberg, zählt unterdessen zu den langjährigen Beiräten der Stiftung. Auf seinen rechtlichen und persönlichen Rat kann sich die Stiftung stets verlassen.